Wann sind Hausanschlusskosten und andere notwendige Zusatzarbeiten vom Pauschalpreis umfasst?
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Ulrike Gantert | Oliver Besthorn, Nadine Zaddam
22.03.2022 | mp3 | 11:17
Inhaltsbeschreibung:
Bauträger vereinbaren häufig mit den Käufern ihrer Immobilien in den Kaufverträgen, dass Erschließungs- und Anliegerbeiträge Sache des Käufers sind. Wie ist es jedoch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde und in der funktionalen Baubeschreibung die Versorgung mit Heizung und Warmwasser enthalten ist? Mit dieser Frage haben sich das OLG Celle und das OLG Bamberg befasst.
Sie erfahren:
Sind Hausanschlusskosten von einem vereinbarten Pauschalpreis abgedeckt oder nicht?
Kann man eine Mehrvergütung für notwendige Zusatzarbeiten bei einem Pauschalvertrag fordern?