Gilt die 40-Prozentregel für die Bilanzierung von Bestandsgebäuden beim GEG und der BEG?
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Dipl.-Ing. (FH) Petra Goschenhofer | Oliver Besthorn, Nadine Zaddam
06.04.2022 | mp3 | 6:28
Inhaltsbeschreibung:
Wie muss bei der energetischen Bewertung von Bestandsgebäuden unterschieden werden, wenn nicht nur nach dem Gebäudeenergiegesetz bewertet sondern gleichzeitig auch die Anforderungen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude erfüllt werden sollen?
Sie erfahren:
Gibt es unterschiedliche Bewertungen und wenn ja, welche Unterschiede sind das?
Reicht die Einhaltung der 40-Prozent-Regel auch aus, wenn der Eigentümer für die energetische Sanierung seines Gebäudes Fördergelder in Anspruch nehmen möchte?