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Müssen Stundenlohnarbeiten grundsätzlich gesondert beauftragt werden?

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Müssen Stundenlohnarbeiten grundsätzlich gesondert beauftragt werden?

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Bau

Müssen Stundenlohnarbeiten grundsätzlich gesondert beauftragt werden?

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Episoden

AUDIO
Baurechtsurteile
Müssen Stundenlohnarbeiten grundsätzlich gesondert beauftragt werden?
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Ulrike Gantert | Oliver Besthorn, Nadine Zaddam
15.08.2023 | mp3 | 6:48
Inhaltsbeschreibung:
Immer wieder kommt es zum Streit, wenn Auftragnehmer bestimmte Leistungen auf Stundenlohnbasis abrechnen. Häufig scheitert die Abrechnung auf Stundenlohnbasis daran, dass keine Stundenlohn-vereinbarung geschlossen wurde. Doch müssen Stundenlohnarbeiten grundsätzlich gesondert beauftragt werden?

Sie erfahren:

  • Müssen Stundenlohnarbeiten grundsätzlich gesondert beauftragt werden?
  • Was bedeutet das für die Praxis?
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Handlungsanleitung
15.08.2023 | PDF | 151 kB
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Umsetzungshilfen
Umsetzungshilfen
Vorlage: Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung von Stundenlohnarbeiten
15.08.2023 | Word | 481 kB
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