Immer wieder kommt es zum Streit, wenn Auftragnehmer bestimmte Leistungen auf Stundenlohnbasis abrechnen. Häufig scheitert die Abrechnung auf Stundenlohnbasis daran, dass keine Stundenlohn-vereinbarung geschlossen wurde. Doch müssen Stundenlohnarbeiten grundsätzlich gesondert beauftragt werden?