Bedenkenhinweise sind ein Dauerbrenner in der Baubranche. Und die Gesetzeslage dazu lässt doch einiges an Spielraum. Das zeigen auch zwei Urteile des OLG Schleswig und OLG Hamburg zu diesem Thema. Denn: Bedenkenhinweis ist nicht gleich Bedenkenhinweis.
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Ist auch ein mündlicher Bedenkenhinweis ausreichend?